Rechtsprechung
BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorlagepflicht - Abweichen - BGH - Rechtsprechung - Eigenbedarf - Kündigung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.05.1989 - 11 S 517/88
- BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3007
- NJW-RR 1989, 1419 (Ls.)
- MDR 1989, 1074
- WM 1990, 152
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
1. Mit der Verfassungsbeschwerde machen die Beschwerdeführerinnen geltend, das LG habe das Urteil des BVerfG v. 14.2.1989 (BVerfGE 79, 292 ) in einer Art. 14 Abs. 1 und 2 , Art. 20 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG verletzenden Weise ausgelegt und den Komfortwunsch einer 21jährigen Studentin der Zahnmedizin als jeder sozialen Kontrolle entzogen angesehen.Es meint, nach dem Urteil des BVerfG v. 14.2.1989 (BVerfGE 79, 292 ) dürfe »lediglich« (!) noch »unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs« geprüft werden, ob »ein weit überhöhter Wohnbedarf geltend gemacht« werde und ob »der beabsichtigte Wohnbedarf nicht so weit überhöht (sei), daß der Nutzungswunsch mißbräuchlich oder sogar willkürlich wäre«.
Sie findet ihre Rechtfertigung insbesondere nicht im Urteil des BVerfG v. 14.2.1989 (BVerfGE 79, 292 ).
In Ziffer C.I.2.a) der Entscheidungsgründe (BVerfGE 79, 292, 305) wird ausdrücklich ausgeführt, das Fachgericht habe sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachzugehen, welche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches begründeten; vorgeschobene Kündigungen verdienten keinen Schutz.
- BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87
Eigenbedarf des Vermieters
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Es weiche zu ihrem Nachteil vom Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) ab, indem es den Einzugswunsch als nicht vernünftig bezeichnet und gleichwohl den Eigenbedarf bejaht habe.Das LG weicht vom Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) ab.
Dieses hat den Rechtsentscheid des BGH v. 20.1.1988 (BGHZ 103, 91, 100) vielmehr bestätigt.
- OLG Frankfurt, 03.06.1988 - 20 REMiet 2/88
Wirksamkeit der Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs; Zulässigkeit der …
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Dies gelte zwar nicht für die Rügen, Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG seien verletzt worden; eine Vorlage nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 des 3. MRÄndG wäre aus den vom OLG Frankfurt in NJW 1988, 2248 aufgeführten Gründen unzulässig gewesen.Die unterlassene Vorlage läßt sich auch nicht mit dem Schicksal rechtfertigen, das der Vorlagebeschluß der gleichen Kammer des LG v. 19.4.1988 (WuM 1988, 145) beim OLG Frankfurt (WuM 1988, 209 f. = NJW 1988, 2248 ) genommen hat.
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Jedoch müssen in den Gründen die wesentlichen der Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden (BVerfGE 47, 182, 189). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Dieser wird (…BVerfGE, aaO., S. 293) ausdrücklich als die am 8.1.1985 (BVerfGE 68, 361 ) noch ausstehende höchstrichterliche Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB bezeichnet. - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Geschieht dies nicht, wird insbesondere entscheidungserheblichen Beweisanträgen, die nicht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen werden dürfen, nicht entsprochen (vgl. BVerfGE 69, 141, 143), sind die besonderen Umstände des Einzelfalles gegeben, welche erst die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG gestatten (BVerfGE 22, 267, 274). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Geschieht dies nicht, wird insbesondere entscheidungserheblichen Beweisanträgen, die nicht aus Gründen des formellen oder des materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen werden dürfen, nicht entsprochen (vgl. BVerfGE 69, 141, 143), sind die besonderen Umstände des Einzelfalles gegeben, welche erst die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG gestatten (BVerfGE 22, 267, 274). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
a) Das LG hat die nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 des 3. MRÄndG zwingend gebotene Vorlage an das OLG Frankfurt willkürlich unterlassen (vgl. BVerfGE 76, 93, 96). - BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Denn es ist nicht ausgeschlossen, daß sie bei Berücksichtigung dieses Vorbringens zugunsten der Beschwerdeführerinnen anders ausgefallen wäre (vgl. BVerfGE 63, 80, 88). - LG München I, 14.01.1988 - 7 O 17175/87
Auszug aus BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89
Die unterlassene Vorlage läßt sich auch nicht mit dem Schicksal rechtfertigen, das der Vorlagebeschluß der gleichen Kammer des LG v. 19.4.1988 (WuM 1988, 145) beim OLG Frankfurt (WuM 1988, 209 f. = NJW 1988, 2248 ) genommen hat.
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Es müssen in den Gründen aber die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 1989 - 1 BvR 674/89 -, NJW 1989, S. 3007 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 433/15 -, juris, Rn. 9 f.). - AG Köln, 18.02.2010 - 209 C 473/09
Eigenbedarf
Über den bloßen Eigennutzungswunsch des Vermieters hinaus müssen vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Entscheidung des Vermieters zur Eigennutzung oder Nutzung durch einen Angehörigen vorhanden sein (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1989, S. 408 ). - BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz …
Über den bloßen Eigennutzungswunsch des Vermieters hinaus müssen vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Entscheidung des Vermieters zur Eigennutzung oder Nutzung durch einen Angehörigen vorhanden sein (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, ZMR 1989, S. 408 [409]).
- BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfG 14. September 1989 - 1 BvR 674/89 - NJW 1989, 3007). - BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung
AG und LG haben, entsprechen der Rechtspr. des BVerfG (NJW 1989, 3007 "3008" = WuM 1989, 481 "483"; NJW 1990, 3259 "3260" = WuM 1990, 536 "537"), trotz teilweise mißverständlicher Formulierungen des AG die von den Beschwerdeführern geäußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches im einzelnen geprüft und die zur Begründung der Bedenken vorgetragenen Indizien selbst bei Wahrunterstellung nicht genügen lassen. - BayObLG, 23.03.1993 - REMiet 6/92
Eigenbedarfskündigung bei nur vorübergehender Nutzungsabsicht
Das Gericht hat die Vernünftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Kündigung zu überprüfen und etwaigen Zweifeln nachzugehen (BVerfG, NJW 1989, 3007 ). - AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum …
Es genügt der ernsthafte, auf vernünftige, der Rechtsordnung nicht widersprechende Erwägungen gestützte Nutzungswunsch (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 1989 zu 1 BvR 674/89; Rechtsentscheid des BGH vom 20. Januar 1988 zu VIII ARZ 4/87). - OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07
Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem …
Insoweit gewährleistet der sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1334 f.; NJW-RR 2002, 69 f.; VIZ 1992, 401 [402]; NJW 1989, 3007 [3008]; NJW 1983, 2762 [2763]). - OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG in NJW 2002, 1334f.; NJW-RR 2002, 69f.; VIZ 1992, 401 [402]; NJW 1989, 3007 [3008]; NJW 1983, 2762 [2763]). - LG Hamburg, 12.12.1989 - 16 S 98/89 Darin liegt ein nachvollziehbarer, vernünftiger Grund, der den Tatbestand des Eigenbedarfs nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ausfüllt (vgl. BGH, WuM 1988, 47 [hier: I (133) 334 a-d]; BVerfG, WuM 1989, 481 [hier: I (133) 382 c-d]).
- VerfGH Bayern, 20.12.2021 - 18-VI-21
Gehörsverstoß wegen Übergehens zentralen Vorbringens
- OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 168/91
Mietrecht; Kündigung wegen Eigenbedarfs
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …
- BFH, 29.01.1992 - II B 132/91
Formularmäßiger Erlass eines handschriftlichen Steuerbescheides
- OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs- …
- LG Ulm, 21.05.2008 - 1 S 13/08
Kostenersparnisse nach einem Arbeitsplatzverlust ist vernünftiger Grund für eine …
- LG Hamburg, 14.09.2010 - 333 S 34/10
Eigenbedarfskündigung bei ungewisser Zukunftsplanung eines Familienangehörigen
- BFH, 16.12.1992 - II B 68/91
Anforderungen an Herausstellen des Erfordernisses einer grundsätzlichen Bedeutung …
- AG Berlin-Schöneberg, 01.07.2020 - 104 C 317/19
- LG Aachen, 24.04.2014 - 2 S 410/13
Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarf; Darlegung eines ernsthaften …
- LG Berlin, 24.10.2003 - 65 S 240/03
- AG Köln, 18.02.2000 - 209 C 473/09
Eigenbedarf
- LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 2b O 371/97